Dann kommen Sie zu uns
Wir stellen ein:
Elektriker/Elektroniker
aller Fachrichtungen.
Rufen Sie uns an.
Unsere Bürozeiten:
      Mo bis Fr
      8:00h - 16:00h
Tel.: 02841 / 8892-77
Fax: 02841 / 8892-79
Jetzt
brauchen auch Häuser einen Pass:
Ab
dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland
die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei
Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so
genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto
verbraucht wissen die meisten, wieviel die eigene Wohnung jedoch an
Heizenergie benötigt, können nur wenige sagen. Der
Energieausweis für Wohngebäude gibt hierüber eine
verläßliche Auskunft.
Öffentliche
Förderung zur Energiesparberatung nutzen …
… für
Gebäude deren, Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt
wurde.
für
Ein- und Zweifamilienhäuser € 300,00
für
Gebäude mit bis 3 Wohneinheiten € 360,00
Weitere
Informationen:
Der Energieausweis
Förderhöhe:
(Es werden
maximal 50% der Beratungskosten gefördert)